Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeit im Ausland (Investitionsrecht)

Aufgrund der von uns gepflegten Vielsprachigkeit und der langjährigen Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Kulturen hat die Beratung in Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit im Ausland ergeben, in unserer Kanzlei Tradition. Seit vielen Jahren verfolgen wir im Rahmen unserer Tätigkeitsschwerpunkte nebst der Entwicklung der schweizerischen auch diejenige ausländischer Rechtsordnungen. Wir können die kollisionsrechtlichen Fragestellungen nicht nur erkennen, sondern vermögen sie gestützt auf einschlägige Bestimmungen des internationalen Privatrechts auch zum Nutzen unserer Klientschaft zu lösen.

Wir begleiten und redigieren Verträge in grenzübergreifenden Geschäftsbeziehungen, gestalten Schiedsverträge, führen (internatio-nale) Schiedsverfahren (nach anerkannten Schiedsordnungen oder im Rahmen von ad-hoc-Verfahren) und erwirken die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.

Auf diese Weise vertreten wir die Interessen unserer ausländischen Mandantschaft in der Schweiz ebenso wie die Interessen unserer schweizerischen Mandanten im Ausland. Unsere zahlreichen Verbindungen mit Anwaltskanzleien und Berufskollegen in Ländern der EU, insbesondere in Deutschland, Italien und England und ebenso mit solchen in den Vereinigten Staaten, in Russland, der Ukraine und in Lateinamerika erlauben ein schnelles Vorgehen und eine effiziente Rechtsverfolgung auch im Ausland.

 

 

 



Aus unserer Praxis
Rechtsentwicklung und Kommentare


23. Juli 2001
BGE 5P.81/2001, II. Zivilabteilung des Bundesgerichts
Es ist nicht zulässig, die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gestützt auf das Lugano-Übereinkommen zu verweigern, indem der von der Schweiz abgegebene, im Protokoll Nr. 1 über bestimmte Zuständigkeits-, Verfahrens- und Vollstreckungsverfahren (SR 0.275.11) enthaltene Vorbehalt auch auf Urteile für anwendbar erachtet wird, die vor dem 1. Januar 2000 ergangen sind. Das Protokoll Nr. 1 enthält ledigleich einen zeitlich beschränkten Vollstreckungaufschub und nicht ein auch nach dem 31. Dezember 1999 fortwirkendes Vollstreckungshindernis. ... lesen

Publikationen

Dr. iur. HSG Evelyne C. Bernasconi-Mamie LL.M. /
Dr. Stefanie Solotych
Law Transfer in Eastern Europe - systems in transition from the viewpoint of practitioners (Rechtstransfer in Osteruropa – Systeme im Umbruch aus der Sicht von Praktikern)
in: Rapports suisses présentés au XVème Congrès international de droit comparé. Swiss Reports Presented at the XVth International Congress of Comparative Law (Bristol, 27 juillet au 1er août 1998), S. 55 – 66
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Dr. iur. HSG Evelyne C. Bernasconi-Mamie LL.M. /
Dr. Stefanie Solotych
Business Transactions in Eastern Europe
/ Ukraine, Chapter 2, Privatization
(Geschäftstätigkeit in Osteuropa / Ukraine, Kapitel 2, Privatisation)
in: Matthew Bender & Company) 1997


 

 
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