Medienrecht und Kommunikationsrecht

Die Bedeutung der Medien und deren Einsatz zur Verfolgung wirtschaftlicher und ideeller Zwecke haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Damit haben einerseits Fragen nach Schranken der Wirtschaftsfreiheit und der Meinungsäusserungsfreiheit an Gewicht gewonnen. Andererseits hat sich die Thematik von Bestand und Umfang der Privat- und der Geheimsphäre im privaten und unternehmerischen Kontext aktualisiert.

Aspekte des Persönlichkeitsschutzes nach dem ZGB und des Datenschutzes nach Datenschutzgesetz wollen sorgfältig ausgelotet werden. Dabei können immaterialgüterrechtliche Fragestellungen aus dem Wettbewerbs- und Urheberrecht eine Rolle spielen. Nicht selten ist auch die Zuhilfenahme des Strafrechts zur Wahrung legitimer Ansprüche auf Erhaltung oder Wiedergewinnung einer tangierten Reputation zu prüfen.

Unsere medienrechtliche Kompetenz reicht von der Anmeldung und notfalls Durchsetzung des Gegendarstellungsanspruchs über die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemassnahmen bis hin zur Vertretung im Strafverfahren von Medienschaffenden. Seit vielen Jahren berät und vertritt unsere Kanzlei auch Personen mit erhöhter Medienexposition, Verletzte, aber auch Medienschaffende und Medien. Wir kennen daher die Fragestellungen à fond und können unsere Beratung und Vertretung auf der soliden Grundlage von mit einschlägigen Fachkenntnissen gepaarter Erfahrung und Routine anbieten.

 

 

 

 
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